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   VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.681   

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https://dejure.org/2020,24328
VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.681 (https://dejure.org/2020,24328)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.2020 - 16a D 19.681 (https://dejure.org/2020,24328)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 16a D 19.681 (https://dejure.org/2020,24328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 11, Art. 14 Abs. 1; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4, § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; SGB III § 313; BKEntschV-GV § 3
    Disziplinarmaß bei Betrug gegenüber dem Dienstherrn

  • rewis.io

    Disziplinarmaß bei Betrug gegenüber dem Dienstherrn

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.681
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 12/13).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 16).

    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, greift der Senat auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten auf den Strafrahmen zurück (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O.; B.v. 05.7.2016 - 2 B 2.16 - juris Rn. 14).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht (hier sind es bis zu zehn Jahre), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 20).

  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 16a D 14.1160

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Kämmerers wegen Betrugsstraftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.681
    Weder die langjährige Beachtung der Dienstpflichten noch überdurchschnittliche Leistungen sind daher geeignet, schwere Pflichtenverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BayVGH, U.v. 15.3.2017 - 16a D 14.1160 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17

    Tätige Reue eines Beamten als Milderungsgrund i.R. der disziplinarrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.681
    Sie ist das Minimum dessen, was von jedem Beamten ohnehin zu verlangen ist (BVerwG, B.v. 31.7.2017 - 2 B 1.17 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.681
    Solche können teilweise zu einer Disziplinarmaßnahme führen, die um eine Stufe niedriger liegt als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme, es sei denn, es liegen gegenläufige belastende Umstände vor (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.681
    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung der Wahrheitspflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, belastet deshalb das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis schwer und nachhaltig (BVerwG, B.v. 26.9.2001 - 1 D 32.00 - juris Rn. 28 m.w.N. zu einem Beihilfebetrug).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 2 B 79.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst durch Begehung eines außerdienstlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.681
    Diese Umstände dürfen nicht als nebensächlich oder geringfügig zurückgestellt werden, ohne dass sie in Bezug zur Schwere des Dienstvergehens gesetzt werden (BVerwG, B.v. 17.10.2019 - 2 B 79.18 - juris Rn. 13).
  • VG München, 22.02.2023 - M 19L DK 21.4892

    Entfernung aus dem Dienst wegen unzulässiger Bestellung von Hardware,

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 1.7.2020 - 16a D 19.681 - juris Rn. 52).
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